Teilnahme­bedingungen

pharmacon-Kongress 2024 in Schladming

Teilnahmebedingungen - pharmacon-Kongress 2024
14.-19. Januar 2024 in Schladming & 26.-31. Mai 2024 in Meran
Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH für die pharmacon-Kongresse

1. Titel der Veranstaltung

pharmacon-Kongress 2024

2. Veranstaltungstermin und -ort

Der pharmacon-Kongress der Bundesapothekerkammer findet jährlich in Schladming (Österreich) und in Meran (Italien) statt und wird von der Avoxa - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH in Zusammenarbeit mit der congress Schladming GmbH bzw. der Kurverwaltung Meran organisiert.

3. Veranstalter / Vertragspartner

Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt)
Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 928 - 415
Telefax: +49 6196 928 - 404
E-Mail: teilnehmer@pharmacon.de, Internet: www.pharmacon.de

4. Geltung der Teilnehmerbedingungen und der Haus- und Benutzungsordnung für das Kongressgelände

Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Bereiche des Kongressgeländes soweit sie für die Dauer des pharmacon genutzt werden, d. h. unter anderem für den Vortragsbereich, den Ein- und Ausgangsbereich zum Gelände, das Freigelände sowie für sämtliche Gebäude und Grundstücksflächen, die der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH vorübergehend im Zuge der Ausrichtung des Kongresses überlassen worden sind. Sie gilt für alle Personen, die das Kongressgelände im vorgenannten Sinne betreten oder sich dort aufhalten, berechtigt oder unberechtigt. Die Haus- und Benutzungsordnung für das Kongressgelände gilt ergänzend

5. Teilnehmer

Der Zugang zum Kongress ist natürlichen Personen folgender Berufsgruppen vorbehalten: Apotheker, Apothekenleiter, Ärzte, Pharmazieingenieure, PTA, Pharmaziestudierende, Pharmazeuten im Praktikum, Angehörige anderer akademischer Heilberufe, Healthcare-Professionals, Fachjournalisten, ferner Mitarbeitern und Vertretern teilnehmender Partner und Sponsoren wie vom Veranstalter eingeladene Personen.

Ungeachtet dessen hat jede natürliche Person die sich auf dem Kongressgelände aufhält, die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu achten.

6. Hausrecht

Der Veranstalter übt, gegebenenfalls gemeinsam mit oder durch Dritte, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. Er kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.

7. Anwendung Schutz- und Hygienekonzept

Der pharmacon wird während des Veranstaltungszeitraumes unter strikter Anwendung der jeweils aktuellen gültigen gesetzlichen Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention stattfinden.

8. Zugangseinschränkung, Kontrollen

Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung einschränkend zu regeln, z. B. die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. Das Kongressgelände und sonstigen Veranstaltungsbereiche dürfen nur mit einem gültigen Eintrittsausweis unter Vorlage des in Ziffer 7 „Anwendung Schutz- und Hygienekonzept“ beschriebenen Nachweise betreten werden. Der Eintrittsausweis ist ständig bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Abweichende Zutrittsregelungen – insbesondere für Aussteller und im Bereich des Kongressgeländes tätige Unternehmen – bleiben hiervon unberührt.

Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden, die ein sonstiges Zutrittsrecht nicht nachweisen können, die eine Kontrolle verweigern oder sich in sonstiger Weise unberechtigt auf dem für die Durchführung der pharmacon genutzten Geländes aufhalten, haben den pharmacon unverzüglich zu verlassen.

Mitarbeitern des Veranstalters oder Mitarbeitern der vom Veranstalter beauftragten Bewachungsunternehmen, die sich als solche ausweisen können, sind berechtigt entsprechende Kontrollen während des pharmacon durchzuführen sowie die Einhaltung und Sicherstellung des Schutz- und Hygienekonzepts durch geeignete Maßnahmen anzuwenden.

9. Haftungsausschluss

Der Veranstalter hafte nur für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Bei leichter Fahrlässigkeit und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden. Unabhängig von einem Verschulden bleibt die Haftung des Veranstalters bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Veranstalters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Alle eintretenden Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter und dem Kongressdienstleister, sowie bei strafbaren Handlungen der Polizei, zu melden und schriftlich anzuzeigen.

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für mitgeführte Gegenstände/-güter und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen dieser Gegenstände aus. Der Haftungsausschluss erfährt durch die Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung.

Der Aussteller haftet auch für Schäden Dritter, die beim Tätigwerden für den Aussteller entstehen, soweit der Dritte dem Aussteller oder Veranstalter hierfür haftbar ist. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalspflichten.

10. Verbotenes, unsittliches, störendes Verhalten etc.

Nicht gestattet ist jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, den Auf- und Abbau zu stören oder in sonstiger Weise gegen die Interessen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder anderer Besucher und Aussteller zu verstoßen, insbesondere

  • jede nicht ausdrücklich schriftlich zugelassene gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit während der Veranstaltung – insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich
  • das nicht schriftlich genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art
  • das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Publikationen im Wege von Postwurfsendungen oder in vergleichbarer Weise von der Deutschen Post AG oder ähnlichen Unternehmen und Einrichtungen auf dem pharmacon verteilt werden
  • das Mitführen von Waffen und sonstigen meldepflichtigen Gegenständen, von Gefahrstoffen etc

11. Fotos und Film-/Videoaufnahmen

Das Fotografieren, Filmen, Herstellen von Video-Aufnahmen, Zeichnen, Malen usw. zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und – soweit es um Vortragsbereiche, Ausstellungsstände oder Produkte der Aussteller oder sonstiger Dritte oder um Personen geht – sowie der vorherigen schriftlichen Genehmigung des jeweils betroffenen Rechtsinhabers. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, hierzu weitergehende Regelungen aufzustellen.

Während der Veranstaltung werden durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien und Film-/Videoaufnahmen zur Bewerbung der Veranstaltung und für die weitere Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH angefertigt. Die Fotos und Film-/Videoaufnahmen können sowohl auf den Internetseiten als auch im Rahmen von Druckerzeugnissen und weiteren Werbemedien von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH veröffentlicht werden.

Für das ergänzende Veranstaltungsangebot „pharmacon On Demand“ werden vom Veranstalter beauftragte Unternehmen Filmaufnahmen der Live-Diskussionsrunden inklusive aller beteiligten Personen vorgenommen und für die für registrierte Teilnehmer auf der Veranstaltungs-Website in den jeweils angebotenen Zeiträumen zur Verfügung gestellt.

Alle Personen, die das für die Durchführung des pharmacon genutzte Kongressgelände betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich des genutzten Kongressgeländes hingewiesen. Durch das Betreten des pharmacon erkennen die Besucher diese Hinweise und unsere weiteren Datenschutzbestimmungen an.

Darüber hinaus können die Fotografien und Film-/Videoaufnahmen aufgrund des berechtigten Interesses (Bewerbung der Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung) von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise (Verantwortliche Stelle, Ihre Rechte) hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen des Eintrittskartenshops für die pharmacon-Kongresse.

Soweit durch Mitarbeiter der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder von Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des für den pharmacon genutzten Kongressgeländes zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt werden, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.

12. Umfragen, statistische Erhebungen

Umfragen, statistische Erhebungen sowie vergleichbare Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH.

13. Einschränkung von Sende- und Empfangsgeräten

Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, den Betrieb von Sende- und Empfangsgeräten auf dem Kongressgelände einschränkend zu regeln.

14. Videoaufzeichnung und Fernseh-Monitoring Ein- und Ausgang

Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, dass Kongressgelände und den Ein- und Ausgangsbereich mittels Videoaufzeichnung und Fernsehmonitoring überwacht werden oder künftig überwacht werden. Der Besucher oder Aussteller willigt hierin ein.

15. Transport, Beförderung oder Entfernen von Ausstellungsgütern und Inventar

Ausstellungsgüter, Standinventar oder Teile von Standeinrichtungen sowie ähnliche Gegenstände dürfen nur bei Nachweis der Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Eigentümers/Besitzers innerhalb der Kongresshallen transportiert oder aus dem Kongressgelände befördert werden. Dies gilt insbesondere zu Öffnungszeiten.

16. Fundsachen

Innerhalb des Kongressgeländes gefundene Gegenstände sind im Kongressbüro abzugeben. Verlorene Gegenstände können dort abgeholt oder der Verlust kann dort angezeigt werden.

17. Stornierung / Rücktritt

Eine kostenfreie Stornierung der erworbenen Tickets ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Stornierung hat die endgültige Deaktivierung der Eintrittskarte zur Folge.

per E-Mail: v.belak@avoxa.de
per Post:
Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
Vanessa Belak
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn

18. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass ein Zutritt zum pharmacon aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt – räumlich und/oder zeitlich – gewährt werden kann, worunter insbesondere auch Einschränkungen im Pandemiefall aufgrund behördlicher Anordnungen/Maßnahmen oder aufgrund vorbeugender Maßnahmen durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH zu verstehen sind, kann ein Zutritt zum pharmacon verweigert oder eingeschränkt werden bzw. eine Stornierung der Zugangsberechtigung durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH erfolgen. In diesen Fällen ist die Haftung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH wegen zu vertretender Pflichtverletzungen beschränkt auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet.

In allen vorbezeichneten Fällen ist die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH berechtigt, alternativ zur Zutrittsberechtigung zum pharmacon einen „Livestream“ der Veranstaltung – auch am Veranstaltungsort - anzubieten, ohne dass der jeweilige Vertragspartner hieraus einen Anspruch gegen die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH auf Rückerstattung des Eintrittspreises zum pharmacon oder sonstige Schadensersatzansprüche herleiten kann. Davon ausgenommen bleiben Fälle, in denen der Vertragspartner unverzüglich eine Rückerstattung beantragt und nachweist, am Livestream aus berechtigten Interessen nicht teilnehmen zu können.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet.

19. HINWEISE:

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Veranstaltungsteilnehmer

a) sich vor der Anreise zur pharmacon über etwaige Ein-/Anreisebeschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen/Maßnahmen am Ort der jeweiligen pharmacon zu informieren; wir sind bemüht, Ihnen auf der Seite der pharmacon unter https://pharmacon.de etwaige Einschränkungen zeitnah mitzuteilen, ohne dass wir die Vollständigkeit etwaiger behördlicher Anordnungen/Maßnahmen garantieren können;

b) bei der Buchung von An- und Abreise wie etwaiger Leistungen am Veranstaltungsort (Übernachtungen etc.) Fälle des Ausfalls der Veranstaltung oder von Zutrittseinschränkungen bei höher Gewalt (einschließlich des Pandemiefalls) hinreichend zu beachten, gegebenenfalls durch entsprechende Stornierungsklausel bei der Buchung; für entstehende Reise-, Unterbringungs-, Stornierungskosten oder sonstige Kosten besteht kein Erstattungsanspruch gegen die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, es sei denn die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig oder es besteht eine zwingende Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

20. Abschließende Regelungen:

Bei Verstößen gegen die vorliegenden Veranstaltungsordnung, die Hausordnung oder gegen sonstige Bestimmungen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist diese berechtigt, eine Verweisung von der Veranstaltung auszusprechen. Das Recht zur Verweisung kann von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH auf eigene Mitarbeiter oder Fremddienstleister wie Ordnungsdienste übertragen werden Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung oder von der Teilnahme an künftigen Veranstaltungen führen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird durch die in dieser Hausordnung genannten Maßnahmen nicht ausgeschlossen.

21. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.

Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Eschborn. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen der Teilnehmer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Teilnehmers bekannt sind. Ungeachtet dessen kann der Veranstalter Ansprüche gegen den Teilnehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend machen

22. Mündliche Abreden, Schriftformerfordernis, Sonstiges

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Soweit in den vorliegenden Geschäftsbedingungen die Schriftform erfordert wird, ist diese auch gewahrt, wenn die Erklärungen per E-Mail oder Telefax erfolgt.

Der Veranstalter behält sich vor, die Geschäftsbedingungen oder einen Teil davon jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils aktuelle Version zu beachten.

Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Aussteller auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Veranstalters in Schriftform.

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.

24. Hinweis zum Datenschutz

Die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen der DSGVO und dem BDSG verarbeitet. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite https://www.pharmacon.de/kongress/veranstaltungen/event.php?pg=datenschutz.

Stand: Oktober 2023